Instagram Logo Befundauskunft: 0335 5581-100

Haftung


Bei der Erbringung von Leistungen, insbesondere der PCR-Analyse von Probenmaterial eines Rachenabstrichs, wendet das Labor hohe wissenschaftliche Standards an.

In einzelnen und sehr wenigen Fällen können SARS-CoV-2-Testungen mittels PCR-Technik dennoch ein falsch positives oder falsch negatives Testergebnis liefern. Dies kann durch eine Vielzahl ursächlicher Fehler in der Präanalytik bedingt sein (z. B. die Qualität des Probenmaterials, Probeabnahmetechniken, Kontaminationen, Temperatureinflüsse, unterschiedliche Umverpackungen) oder auch durch Ausfall der Analysegeräte aus unbekannten und/oder nicht vorhersehbaren Gründen.

Der Nachweis des SARS-CoV-2-Virus in einem Rachenabstrich mittels PCR kann nur erfolgen, wenn das Virus die Rachenschleimhaut befallen hat und die intrazelluläre Vervielfältigung in nachweisbarer Höhe erfolgt ist. Nach derzeitigem Wissensstand setzt diese Vervielfältigung ggf. erst mehrere Tage nach der Infektion ein. Bei einer Testung in einem sehr frühen Infektionsstadium kann deshalb ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht eindeutig ausschließen. Sofern weiterhin ein Infektionsverdacht besteht, sollten weitere Testungen auf den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus erfolgen und zusätzlich die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit sowie anderer Zielländer, insbesondere zu erforderlichen Quarantänemaßnahmen, eingehalten werden (siehe hierzu u. a. http://www.bundesgesundheitsministerium.de/; http://www.zusammengegencorona.de/, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit, https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html).

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden (wie z. B. Kosten von Flugumbuchungen, entgangenen Geschäftsabschlüssen etc.) wegen einer verzögerten Befundübermittlung, eines fehlerhaften Testergebnisses oder weil der übersandte Befund von bestimmten Stellen, vor allem Behörden, in Deutschland oder in einem bestimmten Zielland nicht anerkannt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt zugunsten des Kunden (z. Bsp. Testzentrum) sowie des Labors und deren jeweilige gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden oder des Labors, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Kann das Labor die Leistung aufgrund eines eigenen Verschuldens zu einem gegebenenfalls vereinbarten Termin nicht erbringen, kann der Kunde wählen, ob die Leistung zu einem anderen Termin erbracht werden soll oder ob er von dem Vertrag gegen Erstattung der Vergütung zurücktritt. Der Kunde soll das Labor über seine Wahl per E-Mail an die E-Mail-Adresse Coronalabor_FFO@imd-oderland.de unterrichten. Bei einer erneuten Durchführung eines PCR-Tests auf den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus ist der voraussichtliche Zeitraum bis zum Erhalt des Befundes erneut ab Probenahme des Rachenabstrichs zu berechnen.



IMD Ajax Loader