Bestimmung des fetalen RhD-Faktors aus mütterlichem Blut wird Kassenleistung
Ab 1. Juli 2021 wird die „Pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D aus mütterlichem Blut von RhD-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge“ eine Kassenleistung.
Diese Untersuchung führen wir in unserem Labor selbst nicht durch, sondern müssen diese an ein Fremdlabor (Labor Enders) delegieren.
Was Sie als unser Einsender nun dabei beachten müssen, erfahren Sie in unserer Laborinformation.