Einmaliges Screening auf Hepatitis B & C nur noch im Rahmen des Check-ups möglich
Seit Januar 2024 kann das einmalige Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C bei Versicherten ab 35 Jahren nur noch als Bestandteil der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) in Anspruch genommen werden (GOP 01734 als Zuschlag zur GOP 01732, Wegfall der GOP 01744).
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