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Antibiotikaresistenztestung Anpassung an neue Regelungen

Antibiotikaresistenztestung  Anpassung an neue Regelungen

Die Definition von „I“ bei Resistenztestungen wird durch EUCAST verändert „I“ bedeutet künftig „sensibel bei erhöhter Exposition“ – nicht mehr „intermediär“. 

Das European Committee on Antimicrobial Susceptibilitiy Testing (EUCAST) legt die Definition der Kategorie „intermediär“ als „sensibel bei erhöhter Exposition“ („increased exposure“) fest. Entsprechend wurden einige Bewertungskriterien für die Einordnung in die Kategorien „S“ (sensibel), „I“ und  „R“ (resistent) angepasst.

Wir setzen diese Änderungen zum Jahreswechsel 2019/20 in unseren Befunden um. Details finden Sie hier.

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