SARS-CoV-2-Antikörpernachweis - Hinweise zur Abrechnung

SARS-CoV-2-Antikörpernachweis - Hinweise zur Abrechnung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Abrechenbarkeit für GKV-Versicherte klargestellt. Was genau beachtet werden muss, lesen Sie in unserer Laborinformation.