Diagnostik von SARS-CoV-2-VariantenStand: 19.02.2021Variantenspezifische PCRIm Rahmen der aktuellen Coronavirus-Testverordnung haben alle symptomatischen und asymptomatischen Personen mit positivem SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis Anspruch auf eine variantenspezifische PCR, wenn der Verdacht auf das Vorliegen einer besorgniserre-genden SARS-CoV-2-Variante (VOC: Variant of Concern) besteht. VOCs wie B.1.1.7, B.1.351 oder P.1 sind Virusvarianten, die ein höheres Risiko darstellen, weil sie z. B. leichter übertragbar sind als bisher zirkulierende Virusvarianten.Ein begründeter Verdacht liegt bei Hinweis auf Exposition gegenüber einer VOC vor, z. B. bei
Anforderung der variantenspezifischen PCRDie variantenspezifische PCR („Mutations-PCR“) kann direkt mit der „normalen“ SARS-CoV-2-PCR bei uns beauftragt werden (wenn positiv, dann Mutationsscreening) oder telefonisch im Nachgang, wenn ein positives Testergebnis vorliegt (zusätzliches Material wird nicht benötigt).SequenzierungDie zeitaufwendigere Sequenzierung von SARS-CoV-2-Proben ermöglicht neben dem Nachweis der bereits bekannten VOCs auch die Identifizierung von neuartigen SARS-CoV-2-Varianten.Die Auswahl von zur Sequenzierung geeigneten Proben obliegt laut Coronavirus-Surveillanceverordnung dem Labor. Zusätzlich kann die Sequenzierung nur im Rahmen von Ausbruchsuntersuchungen durch Landesgesundheitsbehörden angefordert werden. Die von uns zur Sequenzierung verschickten PCR-positiven Proben umfassen zufällig ausgewählte Proben sowie Proben mit labordiagnostischem Verdacht auf das Vorliegen einer (neuen) SARS-CoV-2-Variante. Für die Sequenzierung werden ca. 10–14 Tage benötigt. |
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. rer. nat. Antje Kröber
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