Kostenlose SARS-CoV-2-PCR nur noch für Einreisende aus RisikogebietenBisher konnten sich aufgrund der Rechtsverordnung seit dem 1. August 2020 alle Einreisenden innerhalb von 72 h kostenlos auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen. Bei SARS-CoV-2-Tests für asymptomatisch Einreisende aus Nicht-Risikogebieten handelt es sich ab sofort um eine Wunschleistung (IGeL), die nach GOÄ abgerechnet wird. LaborauftragVertragsärzte können weiterhin freiwillig an der Testung von Reiserückkehrern aus Risikogebieten teilnehmen. Für die Beauftragung der SARS-CoV-2-PCR soll das aktualisierte Muster OEGD verwendet und dort die Felder „RVO“ und „§ 4 Nr. 4 a) RVO Auslandsaufenthalt“ angekreuzt werden (siehe Abbildung).Für eine größere Ansicht oder Ausdruck bitte auf das Bild klicken. Übergangsweise erfolgt die Beauftragung über das Muster 10C, auf dem das Wort „Reiserückkehrer“ zu vermerken ist. Die Felder „Testung nach Meldung erhöhtes Risiko durch Corona-Warn-App“ oder „Diagnostische Abklärung“ dürfen nicht markiert werden. Falls auch das Muster 10C nicht verfügbar ist, kann für die Beauftragung das Muster 10 mit dem Auftrag „Coronavirus-PCR“ und dem Hinweis „Reiserückkehrer“ verwendet werden. KostenträgerDie Kosten der SARS-CoV-2-Testung von Reiserückkehrern gemäß Rechtsverordnung werden weiterhin vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übernommen (Kostenträgernummer 83803, IK 100083803).EBM-Abrechnung des AbstrichsVertragsärzte erhalten für den Abstrich, die Beratung und gegebenenfalls das Ausstellen eines ärztlichen Zeugnisses über das Testergebnis auch künftig pauschal 15,00 € (Dokumentationsziffer 99260). Die Abrechnung erfolgt monatlich bis Ende des Folgemonats über die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg.Dr. med. Frank Berthold Um die LabInfo als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.
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Dr. rer. nat. Antje Kröber |