Bestimmung des fetalen RhD-Faktors aus mütterlichem Blut Stand: 30.06.2021
Ab 1. Juli 2021 wird die „Pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D durch die Unter-suchung des RHD-Gens an fetaler DNA aus mütterlichem Blut von RhD-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge“ eine Kassenleistung (GOP 01869).
Diese Untersuchung führen wir in unserem Labor selbst nicht durch, sondern müssen diese an ein Fremdlabor (Labor Enders) delegieren.
Bitte beachten Sie:
1. Aufklärung
- Erfolgt nach dem Gendiagnostikgesetz vom 01.02.2010
- Arztvorbehalt
- Fachgebundene genetische Beratung (72-Stunden-Curriculum)
2. Abnahmezeitpunkt
- Ab SSW 11+0, optimal > SSW 19
3. Material
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Nur EDTA-Monovette® 7,5 ml; beschriftet mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum + Barcode Fremdlabor und IMD Barcode-Aufkleber
- Separate Abnahme nur für die Bestimmung des fetalen RhD
4. Anforderungsschein
- Unbedingt IMD-Barcode zusätzlich aufkleben (oberhalb Arztstempel)
5. Einwilligungserklärung zur genetischen Untersuchung (siehe Rückseite Überweisungsschein)
- Bitte das spezielle Formular auf der Rückseite des Überweisungsscheines vollständig ausfüllen
- Patientin und Arzt bzw. Ärztin müssen unterschreiben
Alle Unterlagen – Anforderungsschein mit Einwilligungserklärung der Patientin, 7,5 ml EDTA-Monovette sowie Patienten-Information – können Sie in unserem Labor anfordern:
Tel.: 0335-5581-135
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Ihre Ansprechpartner:
Dipl.-Med. Elvira Schulz Dr. med. Michael Schuster
Um die LabInfo (Stand 30.06.2021) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.
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