Direktnachweis für
SARS-CoV-2
Informationen zur Diagnostik von SARS-CoV-2 im IMD Labor Oderland
Ab sofort steht im IMD Labor Oderland ein Test für die labordiagnostische Abklärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung.
Direkter Erregernachweis
- Nukleinsäurenachweis mittels RT-PCR aus respiratorischem Material
Untersuchungsmaterial
- empfohlen werden 2 Proben pro Auftrag: Naso- oder Oropharyngealabstrich (trockener Tupfer)
- und falls möglich: Sputum, BAL oder Trachealsekret
Auftrag
- Überweisungsschein mit Auftrag „Coronavirus-Direktnachweis" oder „Coronavirus-PCR“
- beachten Sie bei Ihrer KV-Abrechnung die Ziffern 88240 und 32006 und teilen Sie uns beide Ziffern auf dem Überweisungsschein mit
ICD-10-GM-Kodierung
- sekundärer Kode: U07.1! (COVID-19: Coronavirus-Krankheit-2019)
- Anwendung als Ergänzung zu einem Primärkode
Lagerung und Transport
Befundübermittlung
- positive Befunde vorab telefonisch (alternativ per Fax)
- negative Befunde vorab per Fax
Meldepflicht (CoronaVMeldeV)
- Arztmeldepflicht (§ 6 IfSG): namentliche Meldung aller Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesfälle, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion zurückgehen und die Falldefinition erfüllen, beim zuständigen Gesundheitsamt sowie Meldung der Bestätigung bzw. Nichtbestätigung eines Verdachts
- Labormeldepflicht (§ 7 IfSG): namentliche Meldung bei direktem oder indirektem Nachweis, soweit er auf eine akute SARS-CoV-2-Infektion hinweist
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Dr. med. Frank Berthold
Dr. rer. nat. Nico Pietack
Dr. rer. nat. Antje Kröber
Um die LabInfo als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.
Stand: 02.03.2020
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Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. rer. nat. Antje Kröber
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