Multiplex-PCR: Influenzavirus & SARS-CoV-2Stand: 15.12.2022
Saisonal bedingt nimmt derzeit die Zahl an respiratorischen Erkrankungen zu. Neben SARS-CoV-2 zirkulieren nun auch vermehrt andere virale Erreger wie z. B. Influenzaviren und RSV. Die Grippewelle hat in Deutschland laut Robert Koch-Institut (RKI) deutlich früher begonnen als in den Jahren vor der COVID-19-Pandemie. Für den Direktnachweis von Influenzaviren verwenden wir eine Multiplex-PCR, die auch SARS-CoV-2 erfasst.
Kombi-PCR Influenzavirus A & B/SARS-CoV-2 Bei Anforderung der Influenzavirus-PCR für gesetzlich Versicherte teilen wir Ihnen auf dem Befund zusätzlich zum Ergebnis der Influenzavirus-PCR auch das Ergebnis der SARS-CoV-2-PCR mit. Die Abrechnung nach EBM erfolgt mit der neu eingeführten GOP 32851 für die Multiplex-PCR zum Nachweis respiratorischer Erreger.
Einzel-PCR für SARS-CoV-2 Die SARS-CoV-2-PCR kann bei symptomatischen Patienten (ohne positiven Antigen-Schnelltest) weiterhin als Einzel-PCR über Muster 10C angefordert werden.
Kombinierte PCR-Anforderungen Auch kombinierte PCR-Anforderungen verschiedener respiratorischer Erreger (z. B. Influenzaviren, RSV, SARS-CoV-2) sind weiterhin möglich. Die Anforderung erfolgt entsprechend der KVBB-Bekanntmachung vom 14. Dezember 2020 (www.kvbb.de):
Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung von Muster 10 keine Übermittlung des SARS-CoV-2-PCR-Ergebnisses an die Corona-Warn-App möglich ist.
Keine Belastung des Laborbudgets Die SARS-CoV-2-PCR ist automatisch vom Laborbudget befreit. Der Nachweis weiterer Erreger akuter respiratorischer Infektionen (z. B. Influenzavirus, RSV) mittels Multiplex-PCR bleibt bei der Ermittlung des arztpraxisspezifischen Fallwertes unberücksichtigt, wenn auf der Abrechnung gegenüber der KV die Ausnahme-Kennnummer 32006 angegeben wird.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. |
Ihre Ansprechpartnerin Dr. rer. nat. Antje Kröber Um die LabInfo (Stand 15.12.2022) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken. |