SARS-CoV-2-Diagnostik:Gültigkeit von Muster OEGD und Muster 10CStand: 12.01.2021
Muster OEGD für asymptomatische PersonenFür das Muster OEGD sind aktuell drei Versionen im Umlauf: In der Fassung „12.2020“ (siehe Aufdruck unten rechts) entfällt das Ankreuzfeld für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland. Seit dem 16. Dezember 2020 sind SARS-CoV-2-Tests bei asymptomatischen Einreisenden aus internationalen Risikogebieten nicht mehr Bestandteil der TestV und daher nur noch als Selbstzahlerleistung möglich. Die erst kürzlich eingeführte Fassung „11.2020“ bleibt weiterhin gültig und Restbestände können aufgebraucht werden. Im Gegensatz dazu darf die Fassung „08.2020“ seit diesem Jahr nicht mehr verwendet werden.Muster 10C für symptomatische PatientenDas Muster 10C soll nur noch für die diagnostische Abklärung einer SARS-CoV-2-Infektion bei symptomatischen Personen verwendet werden. Seit Januar 2021 gilt die Fassung „01.2021“, bei der das Ankreuzfeld „Testung nach Meldung „erhöhtes Risiko“ durch Corona‐Warn‐App (GOP 32811)“ entfällt. Die Beauftragung und Abrechnung von SARS-CoV-2-Tests bei asympto-matischen Personen erfolgt seit Januar 2021 ausschließlich über das Muster OEGD. Das Muster 10C in der Fassung „06.2020“ darf seit diesem Jahr nicht mehr verwendet werden.Weitere Informationen finden Sie unter www.kvbb.de. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. |
Ihre Ansprechpartnerin Dr. rer. nat. Antje Kröber Um die LabInfo (Stand 12.01.2021) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken. |