Ab 1. März 2023 entfallen Muster OEGD und Muster 10C(28.02.2023) Coronavirus-Testverordnung läuft aus: keine präventiven SARS-CoV-2-Tests mehr Der Anspruch auf kostenlose SARS-CoV-2-Tests gemäß Coronavirus-Testverordnung (TestV) endet am 28. Februar 2023. Die Kosten für präventive SARS-CoV-2-Tests, wie z. B. Bürgertestungen, Bestätigungs-PCR nach positivem Antigentest und Tests vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung, werden ab März 2023 nicht mehr vom Bund übernommen. Betroffen sind auch PoC-Antigentests von Praxispersonal sowie alle weiteren Testanlässe gemäß TestV (z. B. Kontaktperson, Ausbruchsgeschehen).
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bekannt gegeben, dass ab dem 1. März 2023 auch das Muster 10C entfällt. Zur Anforderung der SARS-CoV-2-PCR bei gesetzlich krankenversicherten symptomatischen Patienten verwenden Sie bitte ab März 2023 anstelle von Muster 10C das Muster 10 bzw. unseren Kombibeleg. Die SARS-CoV-2-PCR-Tests sind automatisch vom Laborbudget befreit. Die Vergütung für den Abstrich ist weiterhin in der jeweiligen Versicherten- und Grundpauschale enthalten. Für nicht gesetzlich Versicherte mit COVID-19-Symptomen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kostenträgers. Für Privatversicherte nutzen Sie bitte wie gehabt die Laboranforderung für Privatpatienten (Abrechnung über die GOÄ). Weitere Informationen finden Sie unter www.kbv.de.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. |
![]() Ihre Ansprechpartnerin Dr. rer. nat. Antje Kröber Um die LabInfo (Stand 28.02.2023) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken. |