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Einmaliges Screening auf Hepatitis B & C nur noch im Rahmen des Check-ups möglich

Übergangsregelung für separate Anforderungen ausgelaufen

Stand: 07.02.2024

Seit Januar 2024 kann das einmalige Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C bei Versicherten ab 35 Jahren nur noch als Bestandteil der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) in Anspruch genommen werden (GOP 01734 als Zuschlag zur GOP 01732, Wegfall der GOP 01744).

Übergangsweise konnte das Screening bis zum 31. Dezember 2023 auch separat erfolgen, sofern der „Check-up“ in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des Beschlusses (Oktober 2021) durchgeführt wurde. Damit sollte allen Versicherten zeitnah das neue Angebot zur Verfügung gestellt werden.

Bitte fordern Sie ab sofort das präventive Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C nur noch im Rahmen des regulären „Check-ups“ und zusammen auf einem Muster 10 an. Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr können den „Check-up“ alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Im Rahmen des „Check-ups“ besteht einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kbv.de

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.




Ihre Ansprechpartnerin
Dr. rer. nat. Antje Kröber

Um die LabInfo (Stand 07.02.2024) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.
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