Instagram Logo Befundauskunft: 0335 5581-100

Befundübermittlung

  1. Schriftlich: Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, einen schriftlichen Befundbericht zu erstellen und an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Druck dieser Befunde und Berichte erfolgt am Tag der Fertigstellung des Auftrags.
  2. Telefonisch: bei kritischen Befunden oder wenn ausdrücklich erwünscht. Für die schnelle Befundmitteilung pathologischer Werte ist es  erforderlich, dass auftraggebende Ärzte eine Mobilfunk- und/oder private Telefonnummer hinterlegen, um sie im Notfall auch außerhalb der  Sprechzeiten zu erreichen.
  3. Elektronisch
  • Order-Entry
  • webApp
  • Datenfernübertragung (DFÜ)



Befundinhalte
Zu einem Befund gehören alle die durchgeführte Diagnostik betreffenden Angaben, welche sich aus mehreren Teilen zusammensetzen.

Wurde der Laborauftrag mit einer Barcodekarte der Laborgemeinschaft erteilt, finden sich auf dem Befund folgende Angaben:

  • Name und Fachgebiet des beauftragenden Arztes
  • Tagesnummer des Labors (zusammengesetzt aus der Kennziffer für das entsprechende Labor, dem Datum des Laborauftrages und einer vierstelligen Nummer, die fortlaufend an diesem Tag vergeben werden)
  • die durch die beauftragende Arztpraxis vergebene Barcodenummer, die sich aus der dreistelligen Arztkennziffer und der vierstelligen Patientenkennziffer zusammensetzt
  • das Datum des Laborauftrages
  • die angeforderten Parameter mit Angaben zur Methode
  • der gemessene Wert
  • der Referenzbereich für diesen Wert
  • Angaben zu Auffälligkeiten des Probenmaterials (lipämisch, ikterisch, hämolytisch)
  • sonstige Bemerkungen zum Befund
Wurde der Laborauftrag mittels eines Überweisungsscheins erteilt, wird ein Befundbericht erstellt, der
  • anstelle der Barcodenummer die Angaben zum Patienten (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie die Befundnummern eventueller Vorbefunde enthält.

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