Neuerungen in der SARS-CoV-2-Antikörperdiagnostik(31.03.2021)IgG-Antikörper gegen SARS-CoV-2Den Nachweis von IgG-Antikörpern gegen die S1-Domäne des Spike-Proteins (SARS-CoV-2-S1-IgG) haben wir vor Kurzem auf quantitative Ergebnisausgabe umgestellt. Die Angabe auf unserem Befund erfolgt in der standardisierten Einheit BAU/ml (Binding Antibody Units pro Milliliter). S1-IgG-Antikörper werden sowohl nach Infektion als auch nach Schutzimpfung gebildet. Die Höhe von S1-IgG korreliert nach Herstellerangaben gut mit neutralisierenden Antikörpern, allerdings kann bisher von der Antikörperkonzentration keine Aussage zur Immunität hergeleitet werden.AbrechnungIm Rahmen der Differenzialdiagnostik sind beide SARS-CoV-2-IgG-Nachweise über den EBM abrechenbar (jeweils GOP 32641); wir empfehlen Ihnen als Standard die Kombination aus S1- und NCP-IgG. Für die Impferfolgskontrolle (Patientenwunsch) als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) wird nur das S1-IgG benötigt (GOÄ Faktor 1,0: 17,49 €, zzgl. Versandkostenpauschale).LaboranforderungMaterial: 1 SerummonovetteÜberweisungsschein mit folgendem Auftrag:
IgA-Antikörper gegen SARS-CoV-2Nach unserer Beobachtung persistieren SARS-CoV-2-S1-IgA-Antikörper ohne ersichtlichen Grund über viele Monate. Wir halten daher den IgA-Nachweis zumeist für verzichtbar.Für die Akutdiagnostik bleibt der Erreger-Direktnachweis mittels PCR die Methode der Wahl. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. |
![]() Dr. rer. nat. Antje Kröber |