Ab 01.10.2021: Screening auf Hepatitis B und C(22.09.2021)Im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung (Check-up) haben Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr zukünftig einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C. Ziel des Screenings ist die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektionen, um Spätfolgen zu verhindern. VergütungFür das Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C wird zum 1. Oktober 2021 die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01734 als Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Übergangsweise kann das Screening auch separat erfolgen, wenn der letzte Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt. Dafür wird befristet bis zum 31. Dezember 2023 die GOP 01744 in den EBM aufgenommen. Ansonsten kann das Screening auch beim nächsten regulären Check-up in Anspruch genommen werden.DiagnostikDas Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C erfolgt als Stufendiagnostik. Zunächst wird das Blut auf das Oberflächenprotein HBs-Antigen und auf Antikörper gegen das Hepatitis-C-Virus (HCV) untersucht. Bei einem positiven (reaktiven) Ergebnis erfolgt anschließend eine PCR-Untersuchung auf HBV-DNA bzw. HCV-RNA aus derselben Blutentnahme.MaterialFür das Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C benötigen wir 1 Serum-Monovette.AuftragDen Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung (Muster 10) passen wir zeitnah an. Bis das neue Muster verfügbar ist, ergänzen Sie bitte im Auftragsfeld den Hinweis „Screening/Check-up auf Hepatitis B/Hepatitis C“. |
![]() Ihre Ansprechpartnerin Dr. rer. nat. Antje Kröber Um die LabInfo (Stand 22.09.2021) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken. |