Angepasste SARS-CoV-2-TeststrategieStand: 17.02.2022Aufgrund des aktuell stark erhöhten SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens sollen PCR-Testkapazitäten künftig noch gezielter eingesetzt werden. Daher wurden vor Kurzem die Coronavirus-Testverordnung (TestV) und die Nationale Teststrategie angepasst. Entgegen vorheriger Ankündigungen enthält die geänderte TestV keine Vorgaben zur Priorisierung von PCR-Tests bei Gesundheitspersonal und besonders vulnerablen Personen. Die Entscheidung, ob ein PCR-Test durchgeführt wird, trifft der behandelnde Arzt bzw. der öffentliche Gesundheitsdienst auf Grundlage der aktualisierten Nationalen Teststrategie. Ein PCR-Test wird insbesondere in folgenden Situationen empfohlen:
Symptomatische Personen (Beauftragung über Muster 10C):
Asymptomatische Personen (Beauftragung über Muster OEGD):
Personen mit Corona-Warn-App-Meldung Personen, die eine rote Corona-Warn-App-Meldung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben, gelten ab sofort nicht mehr als Kontaktpersonen im Sinne der TestV.
Variantendiagnostik Ein PCR-Test zur Abklärung der vorliegenden Virusvariante kann nicht mehr über die TestV abgerechnet werden. In Deutschland dominiert derzeit die Omikron-Variante (B.1.1.529) mit den Sublinien BA.1 und BA.2. Die Variantendiagnostik nach einem positiven PCR-Test führen wir aktuell nicht mehr durch. Zur Überwachung neu auftretender Virusvarianten verschicken wir weiterhin im Rahmen der Coronavirus-Surveillanceverordnung zufällig ausgewählte Proben zur Sequenzierung. Vorzeitige Beendigung von Isolierung & Quarantäne Zur vorzeitigen Freitestung aus der Isolierung bzw. Quarantäne genügt ein negativer zertifizierter Antigentest.
COVID-19-Genesenenzertifikat Nach derzeitigem Stand ist für die Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikates die Vorlage eines positiven PCR-Befundes erforderlich; ein positiver Antigentest ist nicht ausreichend.
Bei Verdacht auf eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 bleibt die PCR die Methode der Wahl.
Bitte beachten Sie auch unsere aktualisierte Übersicht zur „Anforderung und Abrechnung der SARS-CoV-2-Diagnostik“ hier auf unserer Website.
Weitere Informationen zur angepassten TestV und Nationalen Teststrategie finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.kbv.de.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. |
Ihre Ansprechpartnerin Dr. rer. nat. Antje Kröber Um die LabInfo (Stand 17.02.2022) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken. |