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Elektronische Meldung von Infektionskrankheiten über DEMIS


Alle meldepflichtigen Personen sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur elektronischen Meldung über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) verpflichtet.

Der elektronischen Meldepflicht kann auf zwei Wegen nachgekommen werden:

  • mittels Schnittstelle über das Arztinformationssystem (Voraussetzung: Die DEMIS-Schnittstelle wurde durch den Software-Hersteller implementiert.) oder
  • über das DEMIS-Meldeportal (Meldung über ein Onlineformular).

DEMIS-Meldeportal

Das DEMIS-Meldeportal wird vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet bereitgestellt: https://meldung.demis.rki.de.
Weitere Informationen zum Absetzen einer Krankheitsmeldung über das DEMIS-Meldeportal finden Sie in der vom RKI zur Verfügung gestellten Übersicht als Anlage zu dieser Laborinformation.

Arztmeldepflicht

Ärztlich tätige Personen sind verpflichtet, meldepflichtige Krankheiten gemäß § 6 IfSG innerhalb von 24 Stunden zu melden.
Ergänzt wird das IfSG um bundeslandspezifische Meldepflichten.

Meldepflichtige Krankheiten

Krankheitsverdacht, Erkrankung sowie Tod an:

  • Botulismus
  • Cholera
  • Diphtherie
  • humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen (DEMIS-Meldeportal: Kategorie „Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK)“)
  • akute Virushepatitis
  • enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Hinweis: Für Dengue-, Ebola-, Gelb-, Lassa- und Marburgfieber stehen eigene Meldekategorien zur Verfügung.)
  • Keuchhusten
  • Masern (auch Erkrankung oder Tod an subakuter sklerosierender Panenzephalitis infolge einer Maserninfektion)
  • Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
  • Milzbrand
  • Mumps
  • Pest
  • Poliomyelitis (Als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn diese traumatisch bedingt ist.)
  • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
  • Tollwut (auch mögliche Tollwutexposition)
  • Typhus abdominalis oder Paratyphus
  • Windpocken
  • zoonotische Influenza
  • Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten, z. B. Mpox (früher Affenpocken)
  • andere bedrohliche übertragbare Krankheiten

Erkrankung und Tod an:

  • behandlungsbedürftige Tuberkulose (auch bei fehlendem bakteriologischem Nachweis bzw. bei Therapieabbruch/-verweigerung)
  • Chlostridioides-difficile-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf
  • Lyme-Borreliose (Meldepflicht in Berlin und Brandenburg)
  • Herpes Zoster (Meldepflicht in Brandenburg)

Verdacht auf und die Erkrankung an:

  • mikrobiell bedingter Lebensmittelvergiftung oder akuter infektiöser Gastroenteritis
    - bei Personen mit einer Tätigkeit i. S. des § 42 Abs. 1 IfSG im Lebensmittelbereich
    - bei zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemiologischem Zusammenhang

Verdacht auf:

  • gesundheitliche Schädigung nach Impfung

Hinweis: Es sind noch nicht alle Meldepflichten gemäß § 6 IfSG in DEMIS umgesetzt, z. B. die nichtnamentliche Meldung von zwei oder mehr nosokomialen Infektionen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
In diesem Fall müssen weiterhin die etablierten Kommunikationswege zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt genutzt werden.

Unterstützung des meldepflichtigen Laborarztes

Zusätzlich zur Arztmeldepflicht sieht das IfSG (§ 10 Abs. 2 Satz 4) vor, dass Sie den meldepflichtigen Laborarzt bei seiner Labormeldung unterstützen.
Dies betrifft den direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger:

  • Treponema pallidum
  • HIV
  • Echinococcus sp.
  • Toxoplasma gondii (nur konnatale Infektion)
  • Neisseria gonorrhoeae
  • Chlamydia trachomatis Serotypen L1 bis L3

Die Meldung hat innerhalb von 2 Wochen nichtnamentlich an das RKI zu erfolgen.
Da die nichtnamentliche Meldepflicht in DEMIS derzeit noch nicht umgesetzt ist, erfolgt diese Meldung weiterhin papierbasiert mittels RKI-Meldebogen (Durchschlagbogen).
Zur Erhebung weiterer relevanter Angaben schicken wir Ihnen den Durchschlagbogen zusammen mit dem Befund zu.

Bei Fragen zur elektronischen Meldung über DEMIS wenden Sie sich bitte an den DEMIS-Support:

E-Mail: demis-support@rki.de
Hotline: 0800 - 000 3041 (Mo.–Fr., 9–17 Uhr)


Stand: 27.03.2025
Illustration Kreis mit dem Wort Lab-Info


Um die LabInfo inkl. Anlage (Stand 27.03.2025) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.


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