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Nachweis von respiratorischen Erregern: Anpassung der Multiplex-PCR-Diagnostik

Der Bewertungsausschuss hat den Höchstwert für die Multiplex-PCR im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erneut herabgesetzt. Aufgrund dieser Entwicklung passen wir unsere Multiplex-PCR-Diagnostik entsprechend an: Ab dem 16. Februar 2026 entfällt beim Nachweis von respiratorischen Erregern das Gesamt-Panel.

Bei Verdacht auf eine akute respiratorische Infektion bieten wir zukünftig nur noch folgende Multiplex-PCR-Diagnostik an:

Multiplex-PCR
respiratorische Viren:
großes Panel
  • SARS-CoV-2
  • Influenza-A-Viren
  • Influenza-B-Viren
  • RSV
  • Enteroviren/Rhinoviren
  • Parainfluenzaviren 1–4
  • Adenoviren
  • Metapneumovirus
  • humane Coronaviren (229E, HKU1, NL63, OC43)


Multiplex-PCR
respiratorische Viren:
kleines Panel
  • SARS-CoV-2
  • Influenza-A-Viren
  • Influenza-B-Viren
  • RSV


Multiplex-PCR
respiratorische Bakterien
  • Bordetella pertussis
  • Bordetella parapertussis
  • Streptococcus pneumoniae
  • Haemophilus influenzae
  • Mycoplasma pneumoniae
  • Chlamydia pneumoniae
  • Legionella pneumophila


EBM: Hinweis zum Höchstwert und Abrechnungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Höchstwerts bei GKV-Patienten nur noch 1 Multiplex-PCR-Panel zum Nachweis von respiratorischen Erregern am Behandlungstag angefordert werden darf.
Kombinationen der Panels sind nicht mehr möglich.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass der Antikörpernachweis und die Multiplex-PCR-Diagnostik von respiratorischen Erregern nicht am gleichen Behandlungstag erfolgen kann (Ausnahme: Bordetella pertussis).

LabGate: Anpassung praxisspezifischer Profile

Wenn bei Ihnen im praxisspezifischen Profil derzeit das Gesamt-Panel für den Nachweis von respiratorischen Erregern hinterlegt ist, bitten wir Sie darum, dieses zu entfernen bzw. durch eines der anderen PCR-Panels zu ersetzen. Kontaktieren Sie bei Fragen oder Änderungswünschen zu Ihrem praxisspezifischen Profil gern Ihre Praxisbetreuerin.

Umgang mit Anforderungen ab dem 16. Februar 2026

Bei Anforderung des Gesamt-Panels bei GKV-Patienten oder bei nicht eindeutiger Anforderung (z. B. „Multiplex-PCR“) führen wir ab dem 16. Februar 2026 nur noch die „Multiplex-PCR respiratorische Viren (großes Panel)“ durch.

Keine Belastung des Laborbudgets

Der Nachweis viraler und bakterieller Erreger akuter respiratorischer Infektionen mittels Multiplex-PCR ist Bestandteil des EBM (Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung).
Bei Angabe der Ausnahme-Kennnummer 32006in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf der Abrechnung gegenüber der KV ist die Multiplex-PCR vom Laborbudget befreit.

Bei Privatversicherten erfolgt die Abrechnung nach GOÄ.

Übersicht zur Anforderung und Abrechnung der Multiplex-PCR respiratorischer Erreger

Weitere Informationen finden Sie in der aktualisierten Übersicht „Anforderung und Abrechnung der Multiplex-PCR zum Nachweis von Erregern akuter respiratorischer Infektionen im Abstrich“ (zur PDF-Ansicht, bitte hier klicken).

Wir bitten um Berücksichtigung bei zukünftigen Anforderungen und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Stand: 06.02.2026

Illustration Kreis mit dem Wort Lab-Info

Ihre Ansprechpartner
Oliver Trebbin, M.Sc. 
Dr. med. Frank Berthold

Um die LabInfo und weitere Informationen zur aktualisierten Übersicht „Anforderung und Abrechnung der Multiplex-PCR zum Nachweis von Erregern akuter respiratorischer Infektionen im Abstrich“ als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.
(Stand 06.02.2026)




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