Elektronische Meldung von Infektionskrankheiten über DEMIS

Alle meldepflichtigen Personen sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur elektronischen Meldung über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) verpflichtet.
Alle Informationen zum Absetzen einer Krankheitsmeldung finden Sie in unserer Laborinformation als PDF.