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STI-Erreger: Umstellung auf Multiplex-PCR bei kurativer Anforderung

STI-Erreger: Umstellung auf Multiplex-PCR bei kurativer Anforderung

Bei begründetem Verdacht auf eine sexuell übertragbare Infektion (STI) durch Erreger wie zum Beispiel Chlamydia trachomatis oder Neisseria gonorrhoeae (kurative Anforderung) erfolgt bei uns der Nachweis ab dem 01.09.2025 ausschließlich mittels Multiplex-PCR.


Vorteile der STI-Multiplex-PCR auf einen Blick


Zeitgleicher Nachweis der wichtigsten STI-Erreger
Mit der STI-Multiplex-PCR können die Bakterien Chlamydia trachomatis, Neisseria gonorrhoeae und Mycoplasma genitalium sowie der Parasit Trichomonas vaginalis nachgewiesen werden.

Keine Belastung Ihres Laborbudgets
Die STI-Multiplex-PCR ist Bestandteil des EBM (Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung). Bei Angabe der Ausnahme-Kennnummer 32006 in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf der Abrechnung gegenüber der KV ist die STI-Multiplex-PCR vom Laborbudget befreit. Bei Privatversicherten erfolgt die Abrechnung nach GOÄ.

Nachweis aus nur einer Probe
Für die STI-Multiplex-PCR eignet sich ein Vaginal-/Endozervikal- bzw. Urethral-Abstrich oder Erststrahl-Morgenurin. Bitte verwenden Sie für den Abstrich das cobas® PCR Media Dual Swab Sample Kit (siehe Abbildung).

cobas PCR-Röhrchen mit Tupfer

Sonderregelungen
Der Nachweis von Chlamydia trachomatis im Urin bei Schwangeren, bei Frauen bis 25 Jahre und bei Schwangerschaftsabbruch kann weiterhin als Einzel-PCR beauftragt werden.

Übersicht zur Anforderung und Abrechnung der STI-PCR-Diagnostik
Weitere Informationen zur Anforderung und Abrechnung der PCR-Diagnostik zum Nachweis von STI-Erregern haben wir für Sie in einer Übersicht als PDF-Version zusammengestellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Oliver Trebbin, M. Sc.
Dr. med. Frank Berthold


Um die LabInfo (Stand 11.08.2025) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.

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